ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BV LOXXER
Version 2024.01

  1. Anwendungsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Bestellung, die bei der BV LOXXER, mit Sitz in 8800 Roeselare, Rumbeeksegravier 166, Box D, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 0713.493.495 (nachfolgend 'LOXXER'), aufgegeben wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf jede Bestellung anwendbar, die vom Kunden bei LOXXER aufgegeben wird.

  1. Angebote

2.1 Alle Preisberechnungen, Angebote und sonstigen Angebote von LOXXER haben lediglich einen indikativen Charakter und sind nicht bindend.

2.2 Die Preise und Bedingungen in den Angeboten von LOXXER gelten nur für einen Zeitraum von 30 Tagen, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt.

2.3 Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung des Kunden zustande.

  1. Preis

3.1 Alle angegebenen Preise sind in Euro, immer ohne Mehrwertsteuer.

3.2 Alle Steuern, Abgaben und/oder Gebühren jeglicher Art, die sich auf die gelieferten Waren oder deren Transport beziehen, einschließlich neuer Steuern, Abgaben und Gebühren, die nach Vertragsschluss eingeführt werden könnten, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

3.3 Es kann eine Anzahlung verlangt werden, in diesem Fall wird dies im Angebot festgehalten. Die Zahlung von Anzahlungsrechnungen bleibt endgültig und kann vom Kunden nicht zurückgefordert werden.

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nicht anders festgelegt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Anspruch auf einen Barzahlungsrabatt zahlbar.

4.2 Bei verspäteter Zahlung ist automatisch und ohne vorherige Mahnung ein Verzugszins von 1% pro begonnenem Monat fällig. Darüber hinaus hat LOXXER, im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitstag ohne triftigen Grund, das Recht, ohne vorherige Mahnung eine Pauschalentschädigung von 10% des noch ausstehenden Betrags zu verlangen, mindestens jedoch 250 Euro. Unbeschadet des Rechts von LOXXER, eine höhere Entschädigung zu verlangen, wenn der erlittene Schaden nachgewiesen wird.

4.3 Beanstandungen in Bezug auf eine Rechnung von LOXXER müssen unter Androhung des Verfalls innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben eingereicht werden.

4.4 LOXXER behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum ihrer Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Beträge auszusetzen.

  1. Lieferung

5.1 Die von LOXXER mitgeteilte Lieferzeit dient immer nur als Richtdatum, es sei denn, zwischen den Parteien wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Das bloße Überschreiten der Richtlieferzeit stellt an sich keine Vertragsverletzung dar.

5.2 Die Waren werden an die vereinbarte Adresse geliefert, entladen von dem ankommenden Transportmittel. LOXXER trägt das Risiko im Zusammenhang mit dem Transport, das sich überträgt, sobald die Waren an der vereinbarten Adresse entladen werden.

5.3 Sofern nicht anders festgelegt, steht LOXXER nicht für die Lieferung innerhalb der Betriebsgebäude noch für die Platzierung ein. Die Waren werden immer 'steckerfertig' geliefert.

5.4 Zum Zeitpunkt der Lieferung unterzeichnet der Kunde immer einen Lieferschein zur Bestätigung des Warenempfangs.

  1. Eigentumsvorbehalt

LOXXER behält sich das Eigentum an den gelieferten und/oder bestellten Waren und erbrachten und/oder bestellten Dienstleistungen vor bis zur vollständigen und effektiven Zahlung des Hauptbetrags und der Zinsen, Kosten und Steuern, die sich darauf beziehen, selbst dann, wenn die Waren bearbeitet, verwendet oder weiterverkauft werden. Die Risiken jeder Art, einschließlich Zufall und höhere Gewalt, gehen ab dem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden, an dem die Waren die Niederlassung des Kunden verlassen. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum hat LOXXER das Recht, die Waren auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und das Recht auf Schadenersatz geltend zu machen.

  1. Offensichtliche und versteckte Mängel

7.1 Etwaige offensichtliche Mängel und nicht konforme Lieferungen müssen schriftlich auf dem Lieferschein vermerkt werden, wobei der Kunde die Mängel detailliert beschreiben muss. Die Verwendung der gelieferten Waren durch den Kunden impliziert die unwiderrufliche Annahme.

7.2 Die Haftung von LOXXER für eventuelle versteckte Mängel in den von LOXXER gelieferten Waren ist auf Mängel beschränkt, die sich innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung der Waren manifestieren. Etwaige versteckte Mängel müssen auf jeden Fall sofort und spätestens 8 Kalendertage nach Entdeckung des Mangels per Einschreiben vom Kunden an LOXXER gemeldet werden, unter Androhung des Verlusts des Rechts auf Rückgriff.

7.3 Beanstandungen wegen offensichtlicher oder versteckter Mängel haben keine aufschiebende Wirkung für die Zahlungsverpflichtung des Kunden.

7.4 LOXXER kann in keinem Fall für etwaige Verletzungen oder direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art verantwortlich gemacht werden, die durch falsche Installation oder Missbrauch der Teile verursacht werden.

  1. Abonnementsdienste

8.1 Wenn der Kunde die Abonnementsdienste (nachfolgend 'die Anwendung') in Anspruch nimmt, wird hierfür eine separate Lizenzgebühr erhoben. Es wird eine monatliche oder jährliche Abonnementgebühr berechnet, abhängig von der vom Kunden gewählten Abrechnungszyklus und solange das Abonnement andauert.

8.2 LOXXER gewährt dem Kunden in diesem Fall eine nicht-exklusive Lizenz, die Anwendung auf seinen Geräten zu installieren und zu verwenden, ausschließlich soweit dies für die beabsichtigte Nutzung der von LOXXER gelieferten Waren, für die die Anwendung verwendet wird ('LOXXER-Gerät'), erforderlich ist.

8.3 Das Abonnement gilt jeweils für den bezahlten Abonnementzeitraum und endet automatisch, es sei denn, der Kunde verlängert das Abonnement durch Zahlung eines neuen Abonnementzeitraums. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

8.4 LOXXER garantiert, dass sie ihr Bestes tun wird, um die Anwendung dem Kunden zur Verfügung zu stellen. LOXXER kann jedoch nicht garantieren, dass die Anwendung dauerhaft, unterbrechungsfrei und fehlerfrei funktionieren wird. Im Falle von Problemen mit der Verfügbarkeit der Anwendung verpflichtet sich LOXXER, ihr Bestes zu tun, um das Problem so schnell wie möglich zu lösen, ohne hierfür eine Garantie zu bieten.

  1. Geistiges Eigentum

LOXXER ist und bleibt der alleinige Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte an den von LOXXER gelieferten Waren. Das gewährte Nutzungsrecht an der Anwendung bedeutet keineswegs einen Eigentumsrechtsübertrag der Anwendung.

  1. Höhere Gewalt und Unvorhersehbarkeit

10.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendwelche Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich aller zwischen den Parteien vereinbarten Garantieverpflichtungen, wenn diese Partei daran gehindert ist aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Epidemien, höherer Gewalt seitens eines Lieferanten von LOXXER, staatliche Maßnahmen, Stromausfall, allgemeine Transportprobleme, Brand, etc.

10.2 Wenn eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Umstände dazu führt, dass die Erfüllung des Vertrags für eine der Parteien eine unangemessene oder unverhältnismäßige Belastung darstellt, werden die Parteien gemeinsam eine faire Anpassung des Vertrags vereinbaren.

  1. Anwendbares Recht und Zuständigkeit

11.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und LOXXER unterliegt ausschließlich belgischem Recht.

11.2 Alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung oder Durchführung des Vertrags werden, soweit möglich, auf gütlichem Wege beigelegt. Bei Fehlen einer gütlichen Einigung vereinbaren die Parteien, dass ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig sind, in dem der Sitz von LOXXER liegt, oder das Gericht des Wohnsitzes des Kunden, soweit der Kunde eine Privatperson ist.

  1. Verschiedenes

Eine (ganz oder teilweise) ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird automatisch durch eine neue, gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den Zweck (einschließlich wirtschaftlicher Folgen) der Zusammenarbeit und den Text der ursprünglichen Bestimmung möglichst genau wiedergibt.