ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BV LOXXER
Version 2024.01
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Bestellung, die bei der BV LOXXER mit Sitz in 8800 Roeselare, Rumbeeksegravier 166 bus D, eingetragen im Unternehmensregister unter der Nummer 0713.493.495 (nachfolgend „LOXXER“), aufgegeben wird.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Bestellung, die der Kunde bei LOXXER aufgibt.
2. Angebote
2.1 Alle Preisberechnungen, Angebote und sonstigen Vorschläge von LOXXER haben lediglich indikativen Charakter und sind unverbindlich.
2.2 Die Preise und Bedingungen in den Angeboten von LOXXER gelten nur für einen Zeitraum von 30 Tagen, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt.
2.3 Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden zustande.
3. Preis
3.1 Alle angegebenen Preise sind in Euro ausgedrückt, jeweils zzgl. MwSt.
3.2 Sämtliche Steuern, Abgaben und/oder Gebühren jeglicher Art, die sich auf die gelieferten Waren oder deren Transport beziehen, einschließlich neuer Steuern, Abgaben und Gebühren, die nach Vertragsabschluss eingeführt werden, gehen vollständig zulasten des Kunden.
3.3 Es kann eine Anzahlung verlangt werden; in diesem Fall wird dies im Angebot entsprechend vermerkt. Die Zahlung von Anzahlungsrechnungen bleibt endgültig erworben und kann vom Kunden niemals zurückgefordert werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nicht anders bestimmt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Anspruch auf Skonto bei Barzahlung fällig.
4.2 Bei verspäteter Zahlung ist von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung ein Zins von 1% pro angefangenem Monat geschuldet. Darüber hinaus hat LOXXER, falls die Rechnung am Fälligkeitstag ohne gültigen Grund ganz oder teilweise unbezahlt geblieben ist, das Recht, ohne Mahnung eine pauschale Schadensersatzentschädigung von 10% des noch geschuldeten Betrags zu fordern, mit einem Mindestbetrag von 250 Euro. Unbeschadet des Rechts von LOXXER, eine höhere Entschädigung zu verlangen, sofern der erlittene Schaden nachgewiesen wird.
4.3 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung von LOXXER müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben eingereicht werden.
4.4 LOXXER behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin der Rechnung ihre Leistungen auszusetzen, bis die geschuldeten Beträge vollständig bezahlt sind.
5. Lieferung
5.1 Die von LOXXER mitgeteilte Lieferfrist ist stets indikativ und gilt lediglich als Zieltermin, sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart. Die bloße Überschreitung der indikativen Lieferfrist stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung dar.
5.2 Die Waren werden an die vereinbarte Adresse geliefert, abgeladen vom ankommenden Transportmittel. LOXXER trägt das Transportrisiko. Dieses Risiko geht in dem Moment über, in dem die Waren an der vereinbarten Adresse abgeladen werden.
5.3 Sofern nicht anders bestimmt, übernimmt LOXXER keine Verantwortung für die Lieferung innerhalb der Geschäftsgebäude noch für die Aufstellung. Die Waren werden stets „anschlussfertig“ geliefert.
5.4 Zum Zeitpunkt der Lieferung wird vom Kunden stets ein Lieferschein zur Bestätigung des Wareneingangs unterzeichnet.
6. Eigentumsvorbehalt
LOXXER behält sich das Eigentum an den gelieferten und/oder bestellten Waren sowie den gelieferten und/oder bestellten Dienstleistungen bis zur vollständigen und tatsächlichen Bezahlung der Hauptforderung sowie der damit verbundenen Zinsen, Kosten und Steuern vor, selbst wenn die Waren be- oder verarbeitet, genutzt oder weiterverkauft werden. Sämtliche Risiken jeglicher Art, einschließlich Zufall und höherer Gewalt, gehen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren die Niederlassung des Kunden verlassen, auf den Kunden über. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin hat LOXXER das Recht, die Waren auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, und LOXXER hat das Recht, ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.
7. Sichtbare und versteckte Mängel
7.1 Etwaige sichtbare Mängel und nicht konforme Lieferungen sind schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken, wobei der Kunde die Mängel detailliert zu beschreiben hat. Die Nutzung der gelieferten Waren durch den Kunden impliziert deren unwiderrufliche Annahme.
7.2 Die Haftung von LOXXER für etwaige versteckte Mängel an den von LOXXER gelieferten Waren ist auf Mängel beschränkt, die sich innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung der Waren zeigen. Etwaige versteckte Mängel sind in jedem Fall, bei sonstigem Verfall des Rückgriffsrechts, unverzüglich und spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels per Einschreiben durch den Kunden an LOXXER zu melden.
7.3 Beanstandungen wegen sichtbarer oder versteckter Mängel setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
7.4 LOXXER kann in keinem Fall für etwaige Verletzungen oder jeglichen direkten oder indirekten Schaden jeglicher Art, der durch eine fehlerhafte Inbetriebnahme oder einen fehlerhaften Gebrauch der Bauteile verursacht wird, verantwortlich gemacht werden.
8. Abonnementdienste
8.1 Sofern der Kunde die Abonnementdienste (nachfolgend „die Applikation“) nutzt, wird hierfür eine gesonderte Lizenzgebühr berechnet. Es wird, abhängig vom vom Kunden gewählten Abrechnungszyklus, eine monatliche oder jährliche Abonnementgebühr in Rechnung gestellt, solange das Abonnement andauert.
8.2 LOXXER gewährt dem Kunden in diesem Fall eine nicht-exklusive Lizenz zur Installation und Nutzung der Applikation auf ihren Geräten, ausschließlich soweit dies für die vorgesehene Nutzung der LOXXER-Waren erforderlich ist, für die die Applikation verwendet wird (das „LOXXER-Gerät“).
8.3 Das Abonnement läuft jeweils für den bezahlten Abonnementzeitraum und endet automatisch, sofern der Kunde das Abonnement nicht durch Zahlung eines neuen Abonnementzeitraums verlängert. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
8.4 LOXXER garantiert, dass sie sich nach besten Kräften bemühen wird, dem Kunden die Applikation zur Verfügung zu stellen. LOXXER kann jedoch nicht garantieren, dass die Applikation dauerhaft, unterbrechungsfrei und fehlerfrei funktioniert. Sollten Probleme mit der Verfügbarkeit der Applikation auftreten, verpflichtet sich LOXXER, ihr Möglichstes zu tun, um das Problem so schnell wie möglich zu beheben, ohne hierfür eine Garantie zu übernehmen.
9. Geistiges Eigentum
LOXXER ist und bleibt alleiniger Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte an den von LOXXER gelieferten Waren. Das gewährte Nutzungsrecht an der Applikation beinhaltet in keiner Weise eine Übertragung von Eigentumsrechten an der Applikation.
10. Höhere Gewalt und Wegfall der Geschäftsgrundlage
10.1 Keine der Parteien ist zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, einschließlich aller zwischen den Parteien vereinbarten Garantieverpflichtungen, sofern diese Partei daran durch höhere Gewalt gehindert ist, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Epidemien, höhere Gewalt bei einem Lieferanten von LOXXER, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, allgemeine Transportprobleme, Brand usw.
10.2 Falls eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Umstände dazu führt, dass die Erfüllung des Vertrags für eine der beiden Parteien eine unangemessene oder unverhältnismäßige Belastung darstellt, werden die Parteien in Verhandlungen treten, um gemeinsam eine angemessene Anpassung des Vertrags zu vereinbaren.
11. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
11.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und LOXXER unterliegt ausschließlich belgischem Recht.
11.2 Alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung des Vertrags werden so weit wie möglich gütlich beigelegt. Kommt keine gütliche Einigung zustande, vereinbaren die Parteien, dass ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig sind, in dem der Sitz von LOXXER liegt, bzw. das Gericht des Wohnsitzes des Kunden, sofern der Kunde eine Privatperson ist.
12. Sonstiges
Eine (ganz oder teilweise) ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird von Rechts wegen automatisch durch eine neue, gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Zweck (einschließlich der wirtschaftlichen Folgen) der Zusammenarbeit und dem Wortlaut der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.